Erhalte ich eine Steuerrückerstattung?
In vielen Fällen ist mit einer Rückerstattung zu rechnen. In einigen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass man Steuern nachzahlen muss. Dies hängt ab von der Höhe der bisher geleisteten Steuerzahlungen (Abzug vom Arbeitslohn, Steuervorauszahlungen, einbehaltene Kapitalertragsteuer der Banken). Und es gibt es steuerpflichtige Zahlungen die bisher noch nicht besteuert wurden (Rentenzahlungen, Vermietungseinkünfte) oder aber steuerfreie Zahlungen, die zumindest den Steuersatz beeinflussen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld). So kann es zu nicht unerheblichen Nachzahlungen kommen.
Muss ich eine Steuererklärung einreichen?
In vielen Fällen ist die Abgabe freiwillig. Dies ist zumeist der Fall, wenn das Finanzamt bereits alle Einkünfte an der Quelle besteuern konnte und es nicht zu einer Nachzahlung führt. Es gibt aber auch Fällen, wo die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend ist:
- Lohn mit Lohnsteuerklasse V oder VI.
- Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) von über 410 Euro.
- Andere bisher nicht besteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro (z.B. Vermietung)
- Freibeträge auf der Lohnsteuerbescheinigung.
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
- Einkünfte aus einem Gewerbe oder freiberufliche/selbständige Einkünfte.
Sind Sie sich unsicher, ob eine Angabe in der Steuererklärung notwendig ist, fragen Sie unbedingt nach. Sie haben die Pflicht sich zu erkundigen.
Wie viel kostet die Steuererklärung online?
Wir sind gesetzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Diese schreibt verbindliche Gebühren vor. Allerdings versuchen wir, trotzdem einen fairen Preis anzubieten. Nach Eintragung der Werte in das Formular ermitteln wir den voraussichtlichen Preis.
Bekomme ich einen Nachweis der Übermittlung an das Finanzamt?
Ja, wir senden eine Bestätigung per E-Mail mit einem Link auf unser elektronisches Portal mit den übersendeten Daten. Diese sind von Ihnen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, so schreibt es § 87 d Abgabenordnung vor.
Was ist, wenn der Steuerbescheid von der Berechnung abweicht?
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der uns bekannten Informationen. Es kann vorkommen, dass weitere Einnahmen vorliegen, die uns von Ihnen nicht mitgeteilt wurden. Oder aber die abziehbaren Kosten wurden vom Finanzamt nicht gewährt, z.B. weil keine Nachweise vorgelegt werden konnten. Wir prüfen, ob das Einlegen von Rechtsmitteln erfolgsversprechend ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
Wie lange die Bearbeitung genau dauert, kann man nicht sagen. Die Erfahrung zeigt, dass oftmals schon nach weniger als einem Monat der Steuerbescheid zugestellt wird. Es kann aber auch sechs Monate und mehr dauern. Grundsätzlich gilt: je komplexer der Steuerfall desto länger dauert die Bearbeitung.
Wir sorgen durch unsere Mithilfe und Prüfung der Erklärung dafür, dass beim Finanzamt möglichst keine Rückfragen auftreten und eine schnelle Bearbeitung möglich ist.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Sicherheit der Daten ist uns sehr wichtig. Alle Daten werden immer nur verschlüsselt übertragen.
Welche Belege sind erforderlich?
Grundsätzlich sollten alle Eintragungen durch Nachweise belegbar sein. Aber nicht alle Quittungen, Rechnungen und Vertragsunterlagen müssen mitgeschickt. Erst auf Nachfrage sind z. B. folgende Belege nachzureichen:
– Kontoführungsgebühren
– Arbeitsmittel
– Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bei einigen Fällen ist es ratsam, Nachweise mitzuschicken, insbesondere bei:
– außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
– Belege zum beruflich veranlassten Umzug
– Nachweis zur doppelten Haushaltsführung
– Belege zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers
– Kinderbetreuung
Unverzichtbar sind derzeit folgende Belege:
– erstmaliger Nachweis einer Behinderung
– Spendenbescheinigungen
– Steuerbescheinigungen über Kapitalertragssteuer oder Zinsabschläge
– Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
– Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
– Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Reichen die gescannten Belege aus?
In der Regel reicht eine Kopie/ ein Scan aus. Trotzdem sollten die Originale weiterhin aufbewahrt werden, idealerweise für zehn Jahre. Für Spendenbescheinigungen und Zinsbescheinigungen fordert das Finanzamt manchmal die Originale.
Kann ich auch noch Steuererklärungen von Vorjahren einreichen?
Bei einer Abgabepflicht sollten Sie schnellstmöglich die Steuererklärung nachreichen. Das Finanzamt kann bis zu 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres die Erklärungen anfordern, bei Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist sogar auf 13 Jahre.
Bei einer freiwilligen Abgabe, können rückwirkend bis zu 4 Jahre die Steuererklärungen nachgereicht werden.
Bis wann müssen Steuererklärungen abgegeben werden?
Die Einkommensteuererklärungen sind grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres einzureichen. Eine längere Frist kann beantragt werden. Das Finanzamt muss einer Verlängerung aber nicht zustimmen. Bei der Mitwirkung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres. Ab der Steuererklärung 2018 verlängern sich die Fristen um zwei Monate.
Bitte bedenken Sie, dass es immer empfehlenswert ist, frühzeitig den Kontakt zu uns herzustellen, gerade bei komplexen Fällen mit Rückfragen unsererseits.
Einmal die Steuererklärung abgegeben, immer abgegeben. Stimmt das?
Nein. Jedes Jahr ist zu prüfen, ob die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend ist. Nur dann müssen Sie abgeben. Anderenfalls ist die Abgabe freiwillig.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben in der Einkommensteuererklärung mache?
Bei absichtlichen Falschangaben um Steuern zu sparen liegt Steuerhinterziehung vor. Hier drohen erhebliche Strafen. Werden Angaben versehentlich falsch gemacht, ist das nicht so schlimm. Fällt dem Finanzamt der Fehler auf, wird nachfragt oder von Amts wegen korrigiert. Fällt Ihnen der Fehler auf, sollten Sie uns umgehend informieren, so dass wir die Angaben beim Finanzamt korrigieren.